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AGB Coaching

Dr. Eversheim Beratung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Dr. Eversheim Beratung
(Einzelvertretungsberechtigter der Firma ist Dr. Rolf Eversheim) für Beratungsleistungen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand eine Beratungs-, Coachings-, Mediations- und/oder Trainingsdienstleistung durch Dr. Eversheim Beratung.

Diese Auftragsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

Einzelheiten des Auftrags wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag (Auftrag) geregelt.

Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder anders gearteten Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Ebenfalls unerheblich für die Auftragserfüllung ist, ob oder wann Schlussfolgerungen, Empfehlungen oder Gelerntes umgesetzt werden.

Dr. Eversheim Beratung kann sich zur Auftragsausführung selbständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Dr. Eversheim Beratung entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Unterauftragnehmer sie einsetzt oder austauscht.

§ 3 Leistungsänderungen

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Dr. Eversheim Beratung ist verpflichtet, nachträgliche Änderungsverlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt Dr. Eversheim Beratung binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen weiteren 14 Tagen schriftlich die Änderungen, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.

§ 4 Schweigepflicht, Datenschutz

Dr. Eversheim Beratung ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftraggeberbezogenen Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

Dr. Eversheim Beratung übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.

Dr. Eversheim Beratung ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet Dr. Eversheim Beratung bei der Durchführung des Auftrages zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

Sofern nicht anders vereinbart, hat Dr. Eversheim Beratung neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen.

Das Entgelt für die Dienste von Dr. Eversheim Beratung wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Die bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr. Dies gilt nicht für Festpreisangebote.

Terminänderungen/-verlängerungen sind nach (frühzeitiger) Absprache beiderseits möglich.
Dr. Eversheim Beratung informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn ein Termin nicht eingehalten werden kann. Im Verhinderungsfalle des Auftraggebers muss der Termin mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Anderenfalls wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig.

Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort und ohne Abzüge zahlbar. Fällt gesetzliche Umsatzsteuer an, ist sie allen Preisangaben hinzu zu rechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen.

Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamt-schuldnerisch.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Dr. Eversheim Beratung auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Bei Zahlungsverzug ist Dr. Eversheim Beratung berechtigt neben Mahngebühren Verzugszinsen in Höhe von 5 v.H. auf die in Verzug stehenden Bruttobeträge zu fordern.

§ 7 Gewährleistung, Verjährung

Dr. Eversheim Beratung führt alle Auftragsarbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Aus dem Beratungsprozess abzuleitende Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen. Die Darstellung von Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss von Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gerügt werden. Die Ansprüche des vorstehenden Absatzes verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.

 

§ 8 Haftung

Dr. Eversheim Beratung haftet dem Auftraggeber gleichgültig aus welchem Rechtsgrund für die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen.

Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Wert des Honarars begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten Leistung ergibt.

Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Dr. Eversheim Beratung verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

§ 9 Schutz des geistigen Eigentums

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von Dr. Eversheim Beratung im Rahmen des Auftrages gefertigten Unterlagen (Entwürfe, Konzepte, Berichte, Protokolle, Aufstellungen, etc.)nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt Dr. Eversheim Beratung Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

§ 10 Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienstleistungen in Verzug oder unterlässt eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist Dr. Eversheim Beratung zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat Dr. Eversheim Beratung Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.

§ 11 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, welche die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweiligen Parteien, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§ 12 Aufbewahrung von Unterlagen, Zurückbehaltungsrecht

Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat Dr. Eversheim Beratung alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihr aus dem Anlass der Auftragsdurchführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Unterlagen, sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat Dr. Eversheim Beratung an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss.

Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im übrigen drei Jahre, bei gem. Absatz 2 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 13 Kündigung

Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im Übrigen mit einer Frist von 28 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Bei Kündigung ist Dr. Eversheim Beratung berechtigt, dem Auftraggeber die - für vereinbarte aber noch nicht erbrachte Dienstleistungen - entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

§ 14 Sonstiges

Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit Dr. Eversheim Beratung dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Sinzig.

 

Stand April 2015

 

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